Kirchlicher Widerstand
Kirchen im Fadenkreuz: Wieso wurden Kirchliche in der DDR verfolgt?
Verabschiedung des 1. Erfurter FDJ-Regiment in die Nationale Volksarmee
Seit 1950 wurden Religion und Kirchen zu Zielscheiben der politischen Führung in der DDR. Als unabhängige Organisationen mit eigenen christlichen Werten und Lebensvorstellungen galten die Kirchen den Machthabern der SED als Hindernisse für die neue Gesellschaftsordnung. Gerade die Jugendverbände, die evangelische Junge Gemeinde und die katholische Pfarrjugend, wehrten sich in den Schulen gegen die aufgezwungene kommunistische Weltanschauung, den an den Nationalsozialismus erinnernden Personenkult und die Militarisierung der Gesellschaft. Sie kritisierten auch die von vielen zunächst als neutralen Verband verstandene „Freie Deutsche Jugend“ (FDJ), die sich jetzt zur hörigen Parteijugend der SED entwickelte.
Mit der 2. Parteikonferenz, die 1952 den „Aufbau des Sozialismus“ beschloss, verstärkten sich die Maßnahmen der SED. Sie ließ die finanzielle Unterstützung des Staates für die Kirchen und ihre sozialen Aktivitäten einstellen, behinderte die damals sehr populäre Jugendarbeit und erschwerte Veranstaltungen. Auch Studentenpfarrern wurde die Betätigung verboten. An der Friedrich-Schiller-Universität in Jena durfte sich die Evangelische Studentengemeinde nicht mehr in universitären Räumen versammeln, viele Aktive wurden exmatrikuliert, einige sogar verhaftet.
Wie ging die SED gegen die evangelische Jugend vor?
1953 setzte ein systematisches Vorgehen gegen die Junge Gemeinde ein. Die SED-Propaganda verleumdete sie wider besseres Wissen als getarnte Sabotageorganisation im Dienst amerikanischer Geheimdienste. Nachdem schon bisher viele kirchliche Veranstaltungen vorab bei der örtlichen Polizei hatten angemeldet werden müssen, wurden die Vorschriften jetzt so verschärft, dass ohne Genehmigung nur noch Gottesdienste stattfinden durften. So kam es überall in der DDR zu Verboten und Auflösungen von Treffen der Jungen Gemeinden. Viele Jugendleiter und Theologen wurden verhaftet, zahlreiche Schülerinnen, Schüler und Studierende mussten ihre Schulen und Universitäten verlassen. Allein im Bezirk Gera wurden 138 Mädchen und Jungen von ihren Oberschulen verwiesen. Zahllose Jugendliche sahen sich massivem Druck ausgesetzt, sich von ihrer Jungen Gemeinde loszusagen oder auch ganz aus der Kirche auszutreten.
Zu ihrer Unterstützung rief der Landesbischof der evangelisch-lutherischen Kirche in Thüringen, Moritz Mitzenheim, sowohl das Kirchenpersonal als auch die Eltern auf, der Gemeindejugend beizustehen. Er besuchte persönlich viele der betroffenen Orte und prangerte die willkürlichen Maßnahmen an. Vergeblich verwies er auf die in der Verfassung garantierte Glaubensfreiheit.
Ein anschauliches Beispiel für die Verfolgung der Jungen Gemeinde in der DDR ist das Vorgehen der SED 1953 an der Oberschule im thüringischen Pößneck. Nach einem detaillierten Ablaufplan inszenierte dort die Schulleitung ein öffentliches Verfahren gegen die Mitglieder der kirchlichen Jugendorganisation. Sie mussten sich vor ihren Klassen sowie Lehrerinnen und Lehrern für ihren Glauben und ihr angeblich staatsfeindliches Engagement rechtfertigen, wurden gedemütigt und bedroht. Nicht alle konnten diesem Druck standhalten, aber 20 christliche Schülerinnen und Schüler blieben bei ihrem Bekenntnis und durften deshalb nicht mehr am Unterricht teilnehmen.
Atempause und Anpassung: Welche Kirchenpolitik etablierte sich in der DDR?
Inzwischen war allerdings der Unmut in der DDR-Bevölkerung über die gesamte Politik der Regierung so stark gewachsen, dass sogar die sowjetische Führungsmacht auf eine Verringerung des Tempos beim „Aufbau des Sozialismus“ drängte. Dazu gehörte auch die Forderung, alle Aktionen gegen die Kirchen und insbesondere gegen die evangelische Junge Gemeinde einzustellen. Am 10. Juni 1953 erklärte die SED-Führung gegenüber kirchlichen Vertretern das Ende der Verfolgung und die Rücknahme der teilweise verfassungswidrigen Maßnahmen. Dieser Kurswechsel wurde im unmittelbaren Vorfeld des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 vollzogen, zu dessen Ursachen auch die fatale Kirchenpolitik der SED zählte.
Die Auseinandersetzung mit den Kirchen war damit jedoch keineswegs beendet. Sie wurde nach der Niederschlagung des Aufstands wieder aufgenommen, wenn auch auf weniger drastische Weise. Den Erfolg der staatlich geförderten Jugendweihe, welche die evangelische Konfirmation und die katholische Firmung ersetzen sollte, konnten die Kirchen nicht mehr verhindern. Bischof Mitzenheim setzte daraufhin mit dem umstrittenen „Thüringer Weg“ auf eine Kooperation mit dem Staat, um seiner Kirche gewisse Freiräume zu erhalten.
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Dr. Daniel Kosthorst ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig. Er war Leiter bzw. Mitwirkender zahlreicher Ausstellungsprojekte, darunter der Dauerausstellung „Unsere Geschichte. Diktatur und Demokratie nach 1945“.