Unterdrückte Opposition: Wie verdrängte die SED andere Parteien?
Nach der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 setzte die „Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“ (SED) alles daran, ihre uneingeschränkte Macht in dem neuen Staat zu sichern. So verschob sie die versprochenen verfassungsgemäßen Wahlen zur Volkskammer um ein Jahr und nutzte die Zeit, um die bürgerlichen Parteien, die Christlich-Demokratische Union (CDU) und die Liberal-Demokratische Partei (LDP), auf Linie zu bringen. Auch in Thüringen wurden zahlreiche ihrer Vertreter mundtot gemacht. Manche konnten sich den Verfolgungen durch Flucht nach Westdeutschland entziehen, viele wurden jedoch verhaftet und wegen nichtiger oder vorgeschobener Taten zu Gefängnishaft verurteilt.
So erging es etwa den der LDP angehörenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des geflohenen Thüringer Finanzministers Leonard Moog, die 1950 Zuchthausstrafen von 15 Jahren erhielten. Doch auch einfache Parteimitglieder gerieten in den Fokus der Willkürjustiz. Im Herbst 1952 wurden beispielsweise 40 CDU-Mitglieder verhaftet, von denen einige nach brutalen Verhören bei einem Schauprozess in Erfurt zu mehrjähriger Haft wegen angeblicher Spionage verurteilt wurden. Bereits 1950 wurden auch die Hochschulgruppen der LDP und der CDU an der Jenaer Friedrich-Schiller-Universität zerschlagen. Zwölf der CDU angehörende Studenten erhielten Strafen zu je 25 Jahren Zwangsarbeit.
Mutige Jugendliche: Schüler und Schülerinnen kritisieren die SED-Diktatur
Bundesarchiv, Bild 183-19204-1896 / Fotograf(in): o. Ang.
Wilhelm Pieck
Junge Thüringer waren es auch, die Anfang der 1950er Jahre ihren Widerstand sogar mit dem Leben bezahlen mussten. Schülerinnen und Schüler aus Altenburg und Meuselwitz hatten zuvor mit ihren Lehrern Wolfgang Ostermann und Siegfried Flack Flugblätter gegen die SED-Diktatur verteilt. Die Altenburger hatten im Dezember 1949 darüber hinaus mit einem selbstgebastelten Sender die Radioübertragung der Geburtstagsrede des DDR-Präsidenten Wilhelm Pieck auf den sowjetischen Diktator Josef Stalin gestört. Zwei Schüler und die beiden Lehrer wurden in einem geheimen Strafverfahren vor einem sowjetischen Militärgericht in Weimar abgeurteilt, nach Moskau deportiert und dort erschossen. Ebenso erging es 1952 drei Mitgliedern der Meuselwitzer Widerstandsgruppe, die von einem Geheimtribunal in Potsdam zum Tod verurteilt wurden.
1955 erhielten in einem Schauprozess auch der Lehrer Gerhard Benkowitz und der Verwaltungsangestellte Hans-Dietrich Kogel das Todesurteil. Sie hatten in Weimar Informationsmaterial verbreitet und anonyme Drohbriefe an SED-Funktionäre versandt. Zur selben Zeit organisierten in der ostthüringischen Kleinstadt Eisenberg mehrere mutige Oberschüler verdeckte Protestaktionen gegen die SED-Diktatur. Sie hängten in der Stadt selbst beschriftete Plakate gegen die Scheinwahlen 1954 aus, verteilten Flugblätter und verübten 1956 aus Protest gegen die Militarisierung der Gesellschaft einen Brandanschlag auf einen Schießstand. Erst 1957 gelang es der Staatssicherheit, die Gruppe zu überführen. Das Bezirksgericht Gera verurteilte im Jahr darauf 24 Mitglieder zu langen Haftstrafen.
Der Unterdrückungsapparat im Alltag
Aber auch einfache Bürgerinnen und Bürger konnte der Unterdrückungsapparat treffen. Dafür reichte es aus, verbotenerweise den „Rundfunk im amerikanischen Sektor“ (RIAS) aus West-Berlin zu hören oder sich vor Zeugen kritisch über die SED oder die Sowjetunion zu äußern. Auch das konnte zu dieser Zeit schwere Strafen zur Folge haben.
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Dr. Daniel Kosthorst ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig. Er war Leiter bzw. Mitwirkender zahlreicher Ausstellungsprojekte, darunter der Dauerausstellung „Unsere Geschichte. Diktatur und Demokratie nach 1945“.