Das Verhältnis zwischen Partei und Staat
Die Diktatur der SED
Erich Honecker, Porträt
Am 13. Oktober 1980 verkündete Erich Honecker, der Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzende des Staatsrats der DDR, die sogenannten Geraer Forderungen. In seiner Rede auf einer regionalen Tagung der SED in der thüringischen Bezirksstadt verlangte er von der Bundesrepublik weitreichende Zugeständnisse, darunter die Anerkennung einer DDR-Staatsbürgerschaft und die Umwandlung der Ständigen Vertretungen der DDR in Bonn und der Bundesrepublik in Ost-Berlin in reguläre Botschaften. Es war eine reine Parteiversammlung, vor der Honecker in seiner Funktion als Chef der Partei, nicht als Staats- oder Regierungschef, diese Maximalforderungen erhob, mit denen er die deutsche Teilung endgültig besiegeln wollte. Es handelt sich um ein bezeichnendes Beispiel für die wahre Herrschaftsstruktur in der DDR.
Die „Deutsche Demokratische Republik“ war, auch wenn sie sich sogar im Namen zur Demokratie bekannte, eine Diktatur. Die Staatsgewalt ging nicht „vom Volke aus“, wie es das Grundgesetz für die parlamentarische Demokratie der Bundesrepublik bestimmt, sondern lag bei der SED. Der Staat und seine Institutionen unterstanden laut Verfassung allein der „Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei.“ Diese Partei, die „Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“ (SED), bildete damit den entscheidenden Machtfaktor.
Gab es einen Unterschied zwischen Partei und Staat?
Die SED war eine Massenpartei mit im Jahr 1989 rund 2,3 Millionen Mitgliedern und „Kandidaten“, d. h. Anwärterinnen und Anwärtern auf Mitgliedschaft. Davon entfielen im Gebiet Thüringens auf den Bezirk Erfurt 156.236, auf den Bezirk Gera 106.592 und auf den Bezirk Suhl 76.935 Parteimitglieder. Schon diese Größenordnungen zeigen den außergewöhnlichen Charakter der Partei. Darüber hinaus unterschied sich die SED tiefgreifend vom Wesen demokratischer Parteien, in denen die Mitglieder Mitsprache- und Vorschlagsrechte für Sach- und Personalentscheidungen haben, Delegierte in Gremien und Versammlungen über Anträge beschließen und Leitungspersonal wählen. Als „Partei neuen Typus“, wie sich die SED seit 1948 nach ihrem großen Vorbild der Kommunistischen Partei der Sowjetunion verstand, organisierte sie sich nach den Grundsätzen des „demokratischen Zentralismus“. Dementsprechend wurden alle wichtigen Entscheidungen zentral von der Parteispitze über die regionalen und lokalen Leitungen bis zu den kleinsten Einheiten vorgegeben. Die Parteidisziplin verlangte von jedem Mitglied uneingeschränkte Gefolgschaft.
Der innere Aufbau der SED folgte dem Staatsaufbau und führte zu einer doppelten Machtstruktur, die für viele Diktaturen typisch ist. An der Spitze stand der Erste Sekretär bzw. seit 1976 der Generalsekretär des Zentralkomitees (ZK), der alle entscheidenden Befugnisse besaß. Er stand den höchsten Gremien vor und verfügte über den zentralen Parteiapparat, der sowohl der Regierung als auch den zugehörigen Ministerien übergeordnet war. Hier wurden etwa vorab Gesetze abgestimmt und beschlossen, ehe sie den formalen Weg über den Ministerrat zur Verabschiedung in der Volkskammer nahmen.
Auf der Ebene der Bezirke standen neben den Bezirkstagen und Räten die Bezirksdelegiertenkonferenzen und Bezirksleitungen der SED. Darunter fügten sich die Parteiorganisationen auf der Kreisebene mit den jeweiligen Kreisleitungen ein sowie die Parteiorganisationen der Stadtbezirke in den Bezirksstädten, in denen mit den Stadtleitungen noch eine weitere Zwischeninstanz existierte. Grundorganisationen wie die Betriebsparteiorganisationen, jeweils untergliedert in Parteigruppen, bildeten die unterste Ebene. In den Bezirken, so auch in den Bezirken Erfurt, Gera und Suhl, konzentrierte sich die Macht jeweils bei den Ersten Sekretären. Sie waren zugleich Mitglieder des ZK der SED, das zu den wichtigen Führungsgremien an der Parteispitze gehörte.
Falten als Partizipation: Wie wurde in der DDR gewählt?
In sämtlichen Volksvertretungen, angefangen von der Volkskammer bis zu den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen, hatte die SED die Mehrheit und konnte die Abstimmungen nach ihren Wünschen kontrollieren. Das gelang ihr durch ein entsprechendes Wahlrecht, das alle übrigen Parteien – CDU, LDP, NDPD und Bauernpartei – sowie die ebenfalls Abgeordnete stellenden Massenorganisationen auf eine vorab festgelegte Verteilung der Mandate verpflichtete. Die Wählerinnen und Wähler konnten nicht verschiedene Parteien und deren Kandidatinnen oder Kandidaten auswählen, sondern nur die Liste der „Nationalen Front“ als ganze bestätigen. Sie abzulehnen war nur schwer möglich, da der Druck zur offenen Wahl ohne Nutzung der Wahlkabine enorm und ein Nein auf dem Wahlzettel gar nicht vorgesehen war. Bei den sogenannten Wahlen sprach man daher in der Bevölkerung nicht von wählen, sondern von „falten gehen“.
Best, Heinrich/Mestrup, Heinz: Die Die Ersten und Zweiten Sekretäre der SED. Machtstrukturen und Herrschaftspraxis in den thüringischen Bezirken der DDR, Weimar 2003.
Post, Bernhard/Wohl, Volker: Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920-1995, Weimar 1999.
Schroeder, Klaus: Der SED-Staat. Geschichte und Strukturen der DDR 1949-1990. Dritte Auflage, Göttingen 2013.
Steiner, André: Von Plan zu Plan. Eine Wirtschaftsgeschichte der DDR, München 2004.
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (Hg.): Unsere Geschichte. Diktatur und Demokratie nach 1945, Bonn 2021.
Dr. Daniel Kosthorst ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig. Er war Leiter bzw. Mitwirkender zahlreicher Ausstellungsprojekte, darunter der Dauerausstellung „Unsere Geschichte. Diktatur und Demokratie nach 1945“.