Von den Fürstentümern zu den Frei- und Volksstaaten
Am Ende des Ersten Weltkrieges wuchs der Unmut in Thüringen. Proteste forderten „Brot und Frieden“, Monarchien stürzten. Thüringen wurde zu „Freistaaten“, der Übergang zur Demokratie verlief unterschiedlich: in einigen Regionen radikal, in anderen parlamentarisch.
Im Weltkrieg: der soziale und politische Unmut wächst
Am Ende des Ersten Weltkrieges war der politische Kredit der Monarchien in ganz Deutschland aufgebraucht, auch in Thüringen. Dazu hatten verschiedene soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklungen im Krieg beigetragen: die Kriegswirtschaft mit wachsender Not der Zivilbevölkerung, die Beschneidung freier Presse und Meinungsäußerung und die Dominanz der Fürstenhäuser und Militärs in der Politik. Die letzte Reichstagwahl hatte 1912 stattgefunden, und auch die Landtage der Thüringer Fürstentümer wurden nicht neu gewählt, tagten nur sporadisch und hatten kaum Einfluss auf die Politik.
In Teilen der Zivilbevölkerung wuchs mit der Dauer des Krieges der Unmut über diese Missstände: trotz Repressionen, d.h. der Unterdrückung von Kritik und Widerstand, kam es immer wieder zu sozialen Protesten, die mit der Forderung nach ‚Brot und Frieden‘ auch zunehmend eine politische Dimension erhielten. Auch in vielen Thüringer Städten kam es zu Protesten, mit einem vorläufigen Höhepunkt bei den Januarstreiks 1918.
Schon ein knappes Jahr zuvor hatte Thüringen reichsweit im Fokus gestanden: Anfang April 1917 hatten Mitglieder der SPD in Gotha die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) gegründet. Diese Spaltung der Sozialdemokratie, die schon in der Zustimmung zu den Kriegskrediten 1914 ihren Ursprung hatte, sollte für die Entwicklungen der nächsten Jahre in Deutschland und Thüringen richtungsweisend sein. Denn sie sortierte die politischen Lager neu, indem eine radikale und eine gemäßigte Linke entstanden.
Revolution! Aus Monarchien werden „Freistaaten“
Am Ende des Weltkrieges bestand Thüringen aus acht Einzelstaaten mit sechs Fürsten: dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, dem Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, dem Herzogtum Sachsen-Meiningen, dem Herzogtum Sachsen-Altenburg, den beiden Fürstentümern Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen (mit einem gemeinsamen Regenten) und den beiden Fürstentümern Reuß ältere und jüngere Linie (auch mit einem Regenten).
Entsprechend viele „Revolutiönchen“ fanden im November 1918 in Weimar, Gotha, Meiningen, Rudolstadt, Sondershausen, Greiz und Gera statt, in aller Regel nach dem gleichen Muster und ähnlich unspektakulär wie andernorts im Reich. Großdemonstrationen und spontan gegründete Arbeiter- und Soldatenräte drängten die Thüringer Fürsten zur Abdankung, oft unter Vermittlung durch Mitglieder der alten Regierungen und Landtage. Den Auftakt machte Großherzog Wilhelm Ernst in Weimar am 9. November, der letzte war Fürst Günther Victor in den beiden Fürstentümern Schwarzburg. Dort erfolgte der Übergang besonders geordnet, nämlich auf Beschluss der dortigen Landtage. Günther Victor war damit auch der letzte Fürst in ganz Deutschland, als er am 23. bzw. 25. November 1918 auf die beiden Schwarzburger Throne verzichtete.
Ohne den Druck der Straße und die spontan gebildeten Räte wäre dieser rasche Zusammenbruch der altehrwürdigen Monarchien nicht zustande gekommen. Zugleich stellten sich nirgends Offiziere oder andere Funktionsträger vor ‚ihre‘ Monarchen – nicht mit Worten, und erst recht nicht mit Gewalt. Insgesamt war der Beginn der Revolution daher wie fast überall in Deutschland auch in Thüringen sehr friedlich.
Räterepublik oder Parlamentarismus?
Auch die weitere Entwicklung folgte dem Verlauf im restlichen Deutschland. Das politische Vakuum in den ehemaligen Residenzstädten füllten zunächst die Arbeiter- und Soldatenräte und sozialdemokratische, aber auch einige liberale, ‚bürgerliche‘ Politiker in Übergangsregierungen. Je nachdem, wie die lokalen Kräfteverhältnisse aussahen, bestimmte die USPD oder die (M)SPD das Geschehen. Für Gotha, wo die USPD gegründet worden war und besonders stark war, bedeutete dies, dass noch lange an einem Kurs in Richtung Räterepublik festgehalten wurde. Erst nach politischen Streiks und militärischem Einschreiten des Reichs Anfang 1919 konnte die dortige Landtagswahl ordnungsgemäß durchgeführt werden.
In den übrigen Thüringer Staaten, die nun alle „Freistaat“ oder „Volksstaat“ hießen, verlief der Übergang in die Demokratie ruhiger und in parlamentarischen Bahnen. Wie überall im Reich fanden zwischen Januar und März 1919 Landtagswahlen statt: erstmals nach einem wirklich demokratischen Wahlrecht, wie es der Rat der Volksbeauftragten in Berlin schon am 12. November 1918 für alle anstehenden Wahlen vorgegeben hatte: Alle Frauen und Männer ab 20 Jahren waren wahlberechtigt. In allen Thüringer Republiken ergaben die Wahlen absolute Mehrheiten für eine oder beide sozialdemokratische Parteien. Dennoch regierte man in aller Regel gemeinsam mit Politikern der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei, die auch in Berlin an der Regierung beteiligt war.
Schon im Winter und Frühjahr 1919 war jedoch absehbar, dass die Tage der Thüringer Kleinstaaterei und der Eigenständigkeit der Freistaaten gezählt waren. Daher gaben sich die Thüringer Republiken allenfalls provisorische Verfassungen. Das Schlusslicht bildete aufgrund der starken Stellung der USPD wiederum Gotha, wo eine neue Verfassung erst am 23. Dezember 1919 verabschiedet wurde. In allen anderen Freistaaten war der Prozess der Gründung einer einzelstaatlichen Demokratie schon im Sommer 1919 abgeschlossen.
Literatur der Landeszentrale für politische Bildung:
Steffen Raßloff: Der Freistaat Thüringen 1920–2020. Erfurt 2020.
Christian Faludi/Manuel Schwarz: Umbruch 1919. Thüringen zwischen Revolution und Landesgründung, Erfurt 2019.
weiterführende Literatur:
Christian Faludi: Die Gründung des Landes Thüringen 1918 bis 1920, in: Andreas Braune/Michael Dreyer (Hrsg.): Föderalismus in der Weimarer Republik. Bollwerk oder Untergrabung der Demokratie? Stuttgart 2026 (in Vorbereitung).
Michael Grisko (Hrsg.): Moderne und Provinz. Weimarer Republik in Thüringen 1918-1933. Halle (Saale) 2022.
Timo Leimbach: Krisenland Thüringen? – Erfolgsgeschichte Thüringen! Zwei Lesarten 1920–1933, in: Andreas Braune/Michael Dreyer (Hrsg.): Föderalismus in der Weimarer Republik. Bollwerk oder Untergrabung der Demokratie? Stuttgart 2026 (in Vorbereitung).
Dr. Andreas Braune ist Politikwissenschaftler, Historiker und politischer Bildner. Er war Co-Leiter der Forschungsstelle Weimarer Republik sowie wissenschaftlicher Berater und Co-Kurator im Haus der Weimarer Republik: Forum für Demokratie.