Der Thüringer Verfassungsgerichtshof ist das oberste Gericht des Freistaats Thüringen. Er sitzt in Weimar. Das Gericht wacht über die Einhaltung der Landesverfassung, also dass Grundrechte gewahrt bleiben und kein Machtmissbrauch stattfindet. In der Verfassung des Freistaats Thüringen (Artikel 79) wird der Verfassungsgerichtshof als „ein allen anderen Verfassungsorganen gegenüber selbständiges und unabhängiges Gericht des Landes“ bezeichnet.
Der Verfassungsgerichtshof steht über allen anderen Gerichten des Landes. Er ist aber keine Gerichtsinstanz, bei der man in einem Streitfall Berufung einlegen kann. Denn er kümmert sich ausschließlich um Fragen des Verfassungsrechts.
Wer gehört zum Verfassungsgerichtshof?
Giorno2
Das Gericht besteht aus neun Richterinnen und Richtern, die für sieben Jahre gewählt werden. Dafür ist im Landtag eine Zweidrittelmehrheit nötig. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich, die Amtszeit beträgt also maximal 14 Jahre. Richter müssen mindestens 35 Jahre alt und dürfen höchstens 68 Jahre alt sein. Präsident des Gerichts ist derzeit (2025) Klaus von der Weiden.
Die Richterinnen und Richter sind unabhängig und nur der Verfassung verpflichtet. Niemand darf ihnen vorschreiben, wie sie entscheiden sollen. Sie dürfen weder Abgeordnete eines Parlaments noch Mitglieder einer Regierung in Deutschland sein. Sie dürfen auch nicht in einem Dienstverhältnis zum Land stehen, außer als Richter oder Hochschullehrer.
Mindestens drei Mitglieder, darunter Präsident und Vizepräsident, müssen Berufsrichter sein. Drei weitere müssen die Befähigung zum Richteramt besitzen, ohne zwingend als Richter tätig zu sein. Weitere Mitglieder können auch Personen mit besonderer staatsrechtlicher Fachkenntnis sein.
Welche Aufgaben hat der Verfassungsgerichtshof?
Der Gerichtshof schützt die Grundrechte der Bürger und die Gewaltenteilung zwischen Landtag, Landesregierung und Gerichten. Er kann auf verschiedene Weise angerufen werden:
Verfassungsbeschwerde: Jede Person kann sich ans Gericht wenden, wenn sie ihre Grund- oder Bürgerrechte verletzt sieht. Auch Gemeinden können Beschwerde einlegen, wenn sie ihr Recht auf Selbstverwaltung beeinträchtigt sehen.
Organstreit: Bei Konflikten zwischen Landesorganen (z. B. Landtag und Landesregierung) über Rechte und Pflichten entscheidet der Gerichtshof.
Normenkontrolle: Hier wird geprüft, ob Gesetze mit der Landesverfassung vereinbar sind. Eine abstrakte Normenkontrolle kann ein Fünftel der Landtagsmitglieder beantragen; eine konkrete Normenkontrolle erfolgt auf Antrag eines Gerichts, das während eines Gerichtsverfahrens Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes hat.
Überprüfung von Untersuchungsausschüssen: Ein Fünftel der Landtagsmitglieder kann das Gericht anrufen, um die Verfassungsgemäßheit eines Untersuchungsausschusses prüfen zu lassen.
Überprüfung von Volksbegehren: Die Landesregierung oder ein Drittel der Landtagsmitglieder kann prüfen lassen, ob ein Volksbegehren zulässig ist, also die nötigen Anforderungen erfüllt.
Wahlprüfung: Wenn nach einer Landtagswahl Zweifel an der Überprüfung der Gültigkeit der Wahl durch den Landtag bestehen, kann das Gericht für eine Prüfung angerufen werden.
Wie arbeitet der Verfassungsgerichtshof?
Olaf Kosinsky
Der Gerichtshof arbeitet unabhängig von Regierung und Parlament. Die Verfahren folgen bestimmten Regeln, an die sich die Richterinnen und Richter aber auch alle anderen Beteiligten, zum Beispiel die Kläger und Anwälte, halten müssen. Die verschiedenen Verfahrensformen haben jeweils ihre eigenen Regeln und Besonderheiten. Sie laufen festen Regeln ab, die im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz und in anderen Prozessordnungen genau beschrieben sind. Wo diese Gesetze keine Regelungen über die Verfahren treffen, entscheiden die Richter nach ihrem freiem Ermessen über den Ablauf.
Die Gerichtssprache ist grundsätzlich Deutsch, aber andere Sprachen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise verwendet werden. Die Verhandlungen und die Urteilsverkündungen sind immer öffentlich. Und die Entscheidungen werden im Internet veröffentlicht, sodass jeder nachvollziehen kann, wie und warum das Gericht ein Urteilt gefällt hat.