Die Thüringer Landesregierung ist für die Umsetzung oder Durchsetzung der Landespolitik zuständig. Das heißt sie leitet oder lenkt die Entwicklung des Freistaats Thüringen. Die Regierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und mehreren Ministern. Zusammen bilden sie das Kabinett, das heißt das zentrale Regierungs- oder Leitungsgremium des Landes. In der Verfassung des Freistaats Thüringen (Artikel 70) wird die Landesregierung als „das oberste Organ der vollziehenden Gewalt“ bezeichnet.
Der Ministerpräsident als Chef der Regierung wird vom Thüringer Landtag, das heißt von einer Mehrheit der Abgeordneten, in einer geheimen Abstimmung gewählt. Er ernennt dann seine Minister und kann sie auch wieder entlassen. Derzeit (seit Dezember 2024) ist Mario Voigt von der CDU der Ministerpräsident Thüringens. Er ist die siebte Person in diesem Amt seit der Neugründung des Landes im Jahr 1990.
Welche Aufgaben hat die Thüringer Landesregierung?
Die Landesregierung hat hauptsächlich zwei Aufgaben: Sie regiert Thüringen, das heißt sie leitet und beaufsichtigt die Umsetzung der Politik im Land. Und sie vertritt das Land nach außen.
Die Ministerien sind die obersten Verwaltungsbehörden des Landes. Ihre Aufgabe ist die Umsetzung von Gesetzen und politischen Entscheidungen. In der Landespolitik gibt es verschiedene Themen, die entweder in einem eigenen Ministerium oder in Abteilungen von Ministerien bearbeitet werden. Zu den typischen Ministerien der Thüringer Landespolitik gehören die Staatskanzlei, die die Arbeit der Regierung koordiniert, und verschiedene Fachministerien, zum Beispiel ein Finanzministerium, ein Ministerium für Bildung und Wissenschaft, ein Innenministerium, ein Justizministerium, ein Wirtschaftsministerium, ein Sozialministerium und ein Umweltministerium.
Der Ministerpräsident hat außerdem Aufgabe, das Landes nach Außen zu vertreten, zum Beispiel in den Beziehungen zu den anderen Bundesländern und zur deutschen Bundesregierung. Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn bestimmte Angelegenheiten für ganz Deutschland einheitlich geregelt werden sollen. Dafür können Absprachen zwischen den Bundesländern oder eine Zustimmung der Länder zu Gesetzen des Bundes erforderlich sein. Für die Gesetzgebung in ganz Deutschland vertritt die Landesregierung das Land Thüringen im Bundesrat. Wenn der Ministerpräsident Verträge abschließen will, zum Beispiel um eine Angelegenheit gemeinsam mit den anderen Bundesländern für ganz Deutschland einheitlich zu regeln, dann muss der Landtag solch einem Staatsvertrag zustimmen.
Zusätzlich zu den Regierungsaufgaben in Thüringen und zur Vertretung des Landes nach außen hat der Ministerpräsident noch eher formelle oder zeremonielle Aufgaben. Er ernennt und entlässt die Richterinnen und Richter des Landes. Und er hat auch das Recht, Straftäter zu begnadigen. Seine Befugnisse kann ein Ministerpräsident jemand anderem übertragen, zum Beispiel seinem Stellvertreter.
Wie erfüllt die Regierung ihre Aufgaben?
Die Regierungsarbeit findet unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten statt. Er leitet die Geschäfte der Regierung und bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik in Thüringen. Um ihre Arbeit zu organisieren, gibt sich die Regierung eine Geschäftsordnung. Die Arbeit an den politischen Themen findet in den verschiedenen Fachministerien statt. Ihre Anzahl und ihr inhaltlicher Zuschnitt stehen nicht von vornherein fest, sondern sie werden vom Kabinett gemeinsam beschlossen. Die Minister leiten ihre jeweiligen Ministerien selbstständig im Rahmen der Richtlinien, die der Ministerpräsident vorgibt.
Die Landesregierung arbeitet eng mit dem Landtag, der gewählten Volksvertretung Thüringens, zusammen. Weil ein Ministerpräsident vom Landtag gewählt wird, trägt er auch gegenüber dem Landtag die Verantwortung für die Politik der Regierung. Die gesamte Regierung ist dazu verpflichtet, dem Landtag Auskunft über ihre Arbeit zu geben. Sie kann aber auch eigene Gesetzesentwürfe in den Landtag einbringen und damit die Gesetzgebung beeinflussen. Gesetze beschließen muss jedoch immer der Landtag. Die Regierung bleibt auf diese Weise jederzeit an die Unterstützung der sie tragenden Abgeordneten im Landtag gebunden.
Wie endet die Amtszeit der Landesregierung?
Thomas Hummel - CC BY-SA 4.0
Die Amtszeit der Regierung endet regelmäßig, sobald nach einer Landtagswahl ein neuer Landtag zusammentritt. Bis zu Wahl eines neuen Ministerpräsidenten ist ein Ministerpräsident allerdings dazu verpflichtet, seine Amtsgeschäfte weiter fortzuführen. Der Landtag kann einem bereits gewählten Ministerpräsidenten aber auch das Misstrauen aussprechen und ihn zum Rücktritt zwingen. Dafür muss der Landtag eine andere Person zum Ministerpräsidenten wählen.
Ein Ministerpräsident, einzelne Minister oder auch die gesamte Landesregierung können außerdem selbst jederzeit ihren Rücktritt erklären. Tritt ein Ministerpräsident zurück, beendet das automatisch auch das Amt seiner Minister. Ein Ministerpräsident kann aber seine Minister dazu verpflichten, geschäftsführend ihr Amt weiterzuführen, bis deren Nachfolger das Amt antreten. Durch die Pflicht des Ministerpräsidenten und der Minister, im Amt zu bleiben bis neue Amtsinhaber gewählt und ernannt werden, soll das Land immer handlungsfähig bleiben. Es soll verhindert werden, dass Thüringen zeitweise gar keine Regierung hat.