Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauerhaft oder zumindest für längere Zeit an der politischen Willensbildung mitwirken und die an der Vertretung des Volkes in einem Parlament mitwirken wollen. Nach der Verfassung des Freistaats Thüringen (Artikel 9) wird das Recht auf Mitgestaltung des politischen Lebens „insbesondere durch eine Mitwirkung in Parteien und Bürgerbewegungen wahrgenommen“.
Parteien sammeln Meinungen und Interessen aus der Gesellschaft und bringen diese in die Politik ein. Sie tragen auch zur politischen Bildung bei, indem sie Bürger informieren und in Diskussionen und Veranstaltungen den Bürgern helfen, sich eine Meinung zu bilden. Parteien entwickeln Programme zu politischen Themen und stellen Kandidaten für Wahlen auf. Sie wirken an der Übernahme von politischer Führungsverantwortung und der Umsetzung von politischen Ideen mit.
Welche Parteien waren und sind im Thüringer Landtag?
Timo Klostermeier
Um in den Thüringer Landtag einzuziehen, muss eine Partei mindestens fünf von hundert aller abgegebenen gültigen Stimmen erhalten. Erhält eine Partei weniger Stimmen, wird sie bei der Zuteilung von Landtagssitzen nicht berücksichtigt (die sogenannte 5-Prozent-Hürde). Die Zuteilung der Sitze erfolgt entsprechend den Stimmenanteilen der einzelnen Parteien. Bei Landtagswahlen treten regelmäßig mehr Parteien an, als dann den Einzug in den Landtag schaffen.
Nach der Wahl zum 1. Thüringer Landtag nach der Neugründung des Bundeslandes im Oktober 1990 zogen fünf Parteien in den Landtag ein. Das waren – geordnet nach Stimmenanteilen – die CDU (Christlich Demokratische Union) mit 44 Abgeordneten, die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) mit 21 Abgeordneten, die PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus) mit 9 Abgeordneten, die FDP (Freie Demokratische Partei) mit 9 Abgeordneten und ein Bürgerbündnis aus Neuem Forum, Grünen und Demokratie Jetzt mit 6 Abgeordneten.
CDU, SPD und PDS, beziehungsweise ihre Nachfolgepartei Die Linke (seit 2007), haben seit 1990 bei allen Landtagswahlen ohne Unterbrechung den Einzug in den Landtag geschafft. Die FDP und Bündnis 90/Die Grünen (die 1993 aus verschiedenen Bürgerbewegungen und der Partei Die Grünen entstanden) waren mit Unterbrechungen im Landtag vertreten. Seit 2014 ist als neue Partei die AfD (Alternative für Deutschland) und seit 2024 als weitere neue Partei das BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht) im Landtag vertreten. Durch zwischenzeitliche Parteiaustritte und -abspaltungen von Abgeordneten waren im Thüringer Landtag zeitweise auch parteilose Abgeordnete und die Kleinpartei Bürger für Thüringenvertreten.
Die Abgeordneten einer Partei bilden im Landtag Fraktionen. Mehrere Fraktionen können in einer Koalition zusammenarbeiten und die Landesregierung bilden und unterstützen. Seit September 2024 (8. Wahlperiode) bilden im Thüringer Landtag die CDU, das BSW und die SPD eine Regierungskoalition. Außerdem sind derzeit die Parteien AfD und Die Linke im Landtag vertreten. Sie repräsentieren als Opposition Minderheiten, die nicht an der Regierung beteiligt sind.
Wie viele Mitglieder haben die Thüringer Parteien?
Insgesamt engagieren sich in Thüringen rund 20.000 Personen in Parteien (Stand 2021, nach einer Erhebung für die Bundeszentrale für politische Bildung). Die höchste Mitgliederzahl hat die CDU mit rund 8.000, dann folgen die Parteien Die Linke und die SPD mit einigem Abstand (jeweils weniger als 4.000). Die anderen Parteien folgen mit noch einmal deutlich geringeren Mitgliederzahlen. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl Thüringens und verglichen mit den älteren Bundesländern haben alle Parteien in Thüringen wenige Mitglieder. Im Vergleich zu den anderen ostdeutschen Bundesländern sind die Mitgliederzahlen aber ähnlich, zum Teil sogar anteilig höher.
Die insgesamt niedrigen Mitgliedszahlen zeigen eine geringe Bereitschaft der Menschen, sich in Parteien und durch sie an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Das ist problematisch für die demokratische Praxis, weil die demokratische Selbstregierung des Volkes maßgeblich durch eine Beteiligung in und über Parteien stattfindet. In der Langzeituntersuchung des Thüringen Monitor zur politischen Kultur im Freistaat zeigt sich seit einigen Jahren eine wachsende Unzufriedenheit mit der Praxis der Demokratie.
Weshalb können Parteien verboten werden?
In ganz Deutschland sind Parteien durch das Grundgesetz (Artikel 21) besonders geschützt. Zugleich müssen ihre Parteien in ihrer inneren Organisation demokratischen Grundsätzen entsprechen, und sie dürfen die demokratische Verfassungsordnung Deutschlands nicht fundamental ablehnen und bekämpfen. Wenn eine Partei extremistisch ist, das heißt außerhalb der Verfassungsordnung steht, dann kann sie verboten werden. Ein Parteiverbot können der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung beantragen. Das Bundesverfassungsgericht prüft einen Antrag und urteilt, ob eine Partei verboten wird oder nicht. Bisher wurden in der Bundesrepublik zwei Parteien verboten, nämlich 1952 die SRP (Sozialistische Reichspartei) und 1956 die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands). Aktuell (Stand 2025) werden der Thüringer Landesverband der AfD sowie mehrere andere Landesverbändeder Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft. Es wird diskutiert, ob ein Verbotsantrag an das Bundesverfassungsgericht gestellt werden soll.