Sicherheit gehört zweifellos zu den gebräuchlichsten Begriffen innerhalb politischer Debatten, verweist er in letzter Instanz doch auf das bloße (Über-)Leben des Menschen. Was dabei genau zu sichern ist, gegen wen und wie, ist gesellschaftlich höchst umstritten. Sicherheitsversprechen der Regierenden greifen Sicherheitsbedürfnisse der Regierten auf, setzen sie voraus – und wecken oder erzeugen sie mitunter erst. Die regelmäßig geäußerte Behauptung, dass Sicherheitslage, Sicherheitsbedürfnisse und Sicherheitsversprechen nicht übereinstimmen, ist daher politisch aussichtsreich und heikel zugleich. Denn Forderungen nach mehr Sicherheit finden nicht nur großen Zuspruch, sie ziehen meist auch Einschränkungen von Freiheitsrechten nach sich.
Äußere und innere Sicherheit
Das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten oder die weltweite Ausbreitung ansteckender Krankheiten mag zuletzt bei vielen das Bewusstsein für Problemlagen, die vor Staatsgrenzen nicht Halt machen, gestärkt haben. Gleichwohl erweist sich die Unterscheidung zwischen äußerer und innerer Sicherheit als recht robust. Darin spiegelt sich, dass der Staat und seine Behörden nach wie vor als dominantes Mittel angesehen werden, um öffentliche Belange durch den Ausgleich konkurrierender Interessen zu regeln. Bürgerinnen und Bürger hegen die Erwartung, dass die Verwaltung des Staates, in dem sie leben, ihre Sicherheit gewährleistet – und zwar nach außen, durch die Aufstellung einsatzbereiter Streitkräfte (Militär) gegen territoriale Ansprüche anderer Staaten, ebenso wie nach innen, durch die Aufstellung einsatzbereiter Sicherheitskräfte (Polizei) gegen Übergriffe auf Leib und Leben etwa.
Als politische Forderung stellt der Ruf nach (mehr) Sicherheit die Reaktion auf eine Situation dar, die als unsicher oder gar bedrohlich empfunden wird. Nach außen wie nach innen wäre es jedoch illusorisch anzunehmen, dass ein gesellschaftlicher Konsens darüber besteht, gegenüber wem oder was Sicherheit auf welchem Niveau am vordinglichsten sei. Die einen fragen sich angesichts der Drohungen des US-Präsidenten gegen langjährige Partner, ob das transatlantische Bündnis im Falle eines Falles fähig wäre, das Territorium der Mitgliedstaaten und die dort vorherrschende freiheitlich-demokratische Lebensweise zu verteidigen; andere verunsichern die Anschläge auf Israel, Israels Reaktion darauf oder beides zugleich. Mit Maschinenpistolen in Bahnhofshallen patrouillierende Polizistinnen und Polizisten geben manchen ein Gefühl von Sicherheit, während sie andere in Unruhe versetzen. Schließlich werden Menschen, die sich einer geschlechtlichen Zuordnung entziehen oder sich in einer unbekannten Sprache unterhalten von einigen für bedrohlicher gehalten als der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine oder die Zunahme der Durchschnittstemperatur auf der Erde, wohingegen andere nichts so sehr fürchten wie (meist von Männern ausgehende) häusliche Gewalt.
Objektive und subjektive Sicherheit
Menschen haben unterschiedliche Sicherheitsbedürfnisse – je nach Selbst- und Weltbild, das maßgeblich von ihrer sozialen Lage bestimmt wird. Dies hat erhebliche Konsequenzen für die politische Auseinandersetzung über Sicherheit. Das Verlangen nach Sicherheit erwächst oftmals aus einem (aufgrund der Sterblichkeit des Menschen wohl nie vollständig überwindbaren) Gefühl der Unsicherheit. Daher dürfte es politisch wenig zielführend sein, diesem Gefühl seine Berechtigung abzusprechen. Wer bereits in besonderem Maße verunsichert ist, fühlt sich dadurch nicht verstanden, ja nicht einmal ernst genommen. Gefühle der Verunsicherung werden so eher verstärkt als abgeschwächt. Sie verschwinden nicht durch die Behauptung, andere Bedrohungen seien objektiver oder dringlicher. Die Unterscheidung zwischen objektiver und subjektiver Sicherheit erweist sich somit als ähnlich problematisch wie die zwischen äußerer und innerer Sicherheit.
Erweiterte Auseinandersetzung über Sicherheit
Die enge Verbindung von Sicherheitsbedürfnissen, Selbst- und Weltbildern sowie sozialer Lage begrenzt die Auseinandersetzung über Sicherheit nicht nur. Sie kann diese Debatte auch produktiv erweitern. Davon zeugen Begriffe wie Reaktorsicherheit, Flugsicherung oder Informationssicherheit. Sie zeigen, dass der Sicherheitsbegriff längst nicht mehr nur auf den unmittelbaren Schutz der physischen Unversehrtheit von Menschen bezogen wird. Vielmehr dient er auch dazu, andere Themen von allgemeinem Interesse so zu erörtern, dass den Risiken des modernen Lebens unter Bedingungen rasanten technischen Fortschritts Rechnung getragen wird. Dass dieser Fortschritt häufig auch als Quelle von Unsicherheit, etwa als Bedrohung der ökonomischen Existenz, gedeutet wird, führt zurück zur sozialen Lage als Ausgangspunkt unterschiedlicher Sicherheitsbedürfnisse. Wo immer die Energiepolitik der Europäischen Union für gefährlicher gehalten wird als die Außenpolitik Russlands oder die Sichtbarkeit von Minderheiten für bedrohlicher als deren Verfolgung, wird deutlich: Der Begriff Sicherheit verweist nicht nur auf das bloße (Über-)Leben, sondern auch auf die sozio-ökonomische Absicherung der Würde aller Mitglieder eines Gemeinwesens. Er mahnt, das Ausmaß der Einkommens- und Vermögensungleichheit so zu gestalten, dass auch die Demokratie, der soziale Zusammenhalt, der Rechtsstaat und die Freiheit gesichert werden – ganz im Sinne von Artikel 20 (1) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Wolfgang Bonß: (Un-)Sicherheit in der Moderne. In: Peter Zoche / Stefan Kaufmann / Rita Haverkamp (Hrsg.) Zivile Sicherheit. Gesellschaftliche Dimensionen gegenwärtiger Sicherheitspolitiken, Bielefeld 2010.
Ulrich Franke lehrt als außerplanmäßiger Professor für internationale Politik an der Universität Erfurt.