Medien und Öffentlichkeit
Wofür brauchen wir Medien und Öffentlichkeit in einer Demokratie?
Medien und Öffentlichkeit verbreiten Informationen und Wissen und tragen zur Meinungsbildung in der Gesellschaft bei. Wir alle wissen über das, was in der Welt passiert, vor allem über mediale Öffentlichkeiten bescheid. Die Medien leisten mit ihrer Informationsvermittlung einen grundlegenden Beitrag zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch von Politikerinnen und Politikern sowie von anderen Funktions- und Entscheidungsträgern, zum Beispiel in der Wirtschaft, in der Wissenschaft, in Kunst, Kultur und Sport.
Die besondere Funktion von Medien und Öffentlichkeit ist durch das Grundgesetz (Artikel 5) geschützt. Es garantiert die Freiheit der Presse, die freie Berichterstattung durch Rundfunk und Film sowie die freie Äußerung und Verbreitung von Meinungen in Wort, Schrift und Bild. Diese Freiheiten werden in Deutschland durch Gesetze mit Leben erfüllt und geschützt, die in den Bundesländern beschlossen werden. In Thüringen und den anderen Bundesländern gibt es deshalb Presse- und Mediengesetze, in den die Rahmenbedingungen für freie Medien festgeschrieben sind. Die Bundesländer haben sich außerdem in gemeinsamen Staatsverträgen auf einheitliche Regelungen für ganz Deutschland verständigt.
Wegen der grundlegenden Vermittlungsfunktion von Medien werden moderne Demokratien auch als „Mediendemokratien“ bezeichnet, und die Medien werden manchmal als eine „vierte Gewalt“ in demokratischen Staaten verstanden, neben den drei klassischen staatlichen Gewalten der Legislative (Gesetzgebung), der Exekutive (Regierung) und der Judikative (Rechtsprechung). Medien sind in Deutschland aber kein Teil der staatlichen Institutionen.
Was sind und wie arbeiten die klassischen Massenmedien?
Es gibt unterschiedliche Medien, die das Informieren und Herstellen von Öffentlichkeiten auf technisch verschiedene Weise leisten. Man kann dabei zwischen den klassischen Massenmedien und den neuen digitalen Medien unterscheiden.
Zu den klassischen Massenmedien gehören die Presse (die gedruckten Zeitungen und Zeitschriften) und der Rundfunk (Radio- und Fernsehsender). Ihre technischen Strukturen ermöglichen das zentralisierte Sammeln und Verbreiten von Informationen durch (professionelle) Journalisten und Redaktionen, die für die Inhalte Verantwortung tragen. Diese Inhalte können von vielen Menschen als dem Publikum der Massenmedien gelesen, gehört und angesehen werden.
Die Presse ist in Deutschland vor allem in Form von privatwirtschaftlichen Unternehmen organisiert. Ihre Einnahmen erzielen sie aus dem Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften, aus Werbeeinnahmen und aus weiteren kommerziellen Tätigkeiten.
Radio und Fernsehen gibt es in Deutschland in zwei verschiedenen Formen, als öffentlich-rechtlichen Rundfunk einerseits und als privaten Rundfunk andererseits.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten spielen eine zentrale Rolle in der Information der Gesellschaft. Sie müssen die sogenannte Grundversorgung der Gesellschaft leisten. Das umfasst das Bereitstellen von vielfältigen und ausgewogenen Informationen für die gesellschaftliche Meinungs- und Willensbildung sowie Angebote für Unterhaltung und Kultur. Die Programme müssen allgemein und flächendeckend empfangbar sein. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden vor allem aus Rundfunkbeiträgen aller Bürgerinnen und Bürger finanziert. Daneben können sie in beschränktem Maß auch Einnahmen aus Werbung und Sponsoring sowie aus wirtschaftlichen Tätigkeiten erzielen.
Die privaten Rundfunkveranstalter sind nur in reduziertem Maß zu einer Grundversorgung verpflichtet. Vor allem sollen sie für eine Vielfalt des Angebots sorgen. Ihre Lizenzierung und die Aufsicht darüber, dass sie die gesetzlichen Grundlagen einhalten, leistet die Thüringer Landesmedienanstalt. Als gewinnorientierte Unternehmen erzielen die privaten Rundfunkveranstalter ihre Einnahmen vor allem aus der Werbung oder aus Entgelten (als Bezahlfernsehen).
Wie ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Thüringen organisiert?
Das Land Thüringen trägt gemeinsam mit den beiden Nachbarbundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt den MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) als regionale öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Der MDR betreibt verschiedene Radioprogramme und ein Fernsehprogramm. Und er trägt zum deutschlandweiten Gemeinschaftsprogramm der ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) und zu weiteren Gemeinschaftsprogrammen bei. In Erfurt sitzt außerdem der öffentlich-rechtliche Sender KiKa (Kinderkanal), der gemeinsam von ARD und ZDF (Zweites Deutsches Fernsehen) unter der Federführung des MDR betrieben wird.
Damit der öffentlich-rechtlichen Rundfunk seinen gesetzlichen Sendeauftrag erfüllt, wird er durch Rundfunk-, Fernseh- und Hörfunkräte beaufsichtigt. Der Rundfunkrat des MDR hat 50 Mitglieder, die von verschiedenen Institutionen und Organisationen entsandt werden. In ihm arbeiten zum Beispiel Vertreter der Thüringer Landesregierung und des Landtags, der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und von Vereinen und Verbänden wie dem Landesjugendring Thüringen e.V., dem Verbands der Wirtschaft Thüringens e.V., dem Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V. oder dem Thüringer Handwerkstag e.V..
Können wir Bürger selbst Rundfunk betreiben?
Neben dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Rundfunk gibt es auch nichtkommerzielle, lokale Bürgermedien, die sogenannten Bürgerradios. Sie haben drei Funktionen, nämlich die Beteiligung von Bürgern an der Berichterstattung, die Information in lokalen Zusammenhängen und die Medienbildung. Die Bürgermedien werden ebenfalls durch die Landesmedienanstalt lizenziert und beaufsichtigt, und sie erhalten von ihr finanzielle Förderungen. Die Landesmedienanstalt listet derzeit (Stand 2025) sechs Bürgerradios in Thüringen. Es gibt außerdem die Möglichkeit, für einzelne Ereignisse oder für bestimmte Einrichtungen einen eigenen lokalen Rundfunk zu betreiben.
Wie funktionieren die neuen digitalen Medien?
Neben den klassischen Massenmedien entwickeln sich seit zwei bis drei Jahrzehnten die sogenannten neuen digitalen Medien, die auf Techniken des Internets beruhen. Dazu gehörten zunächst Webseiten und E-Mails, später zum Beispiel auch sogenannte Soziale Netzwerke (z.B. Facebook, TikTok oder BlueSky) oder Messenger-Dienste (wie Signal oder Telegram). Die technischen Funktionen solcher Medien ermöglichen es allen Nutzern, am Sammeln und Verbreiten von Informationen teilzunehmen. Die Rollentrennung zwischen den Informationen „produzierenden“ Journalisten und einem Medien „konsumierenden“ Publikum ist damit zumindest in technischer Hinsicht nicht länger festgeschrieben. Der digitale Medienwandel eröffnet einerseits die Möglichkeit zu einer Demokratisierung der öffentlichen Kommunikation. Andererseits eröffnet er neue Möglichkeiten der Kontrolle und Nutzung von Informationen sowie ihres Missbrauchs.
Die Betreiber solcher neuen digitalen Medien sind meistens Unternehmen mit Sitz in den USA, in China oder in anderen Staaten außerhalb Deutschlands und der Europäischen Union. Ihre Einnahmen und Gewinne erzielen sie hauptsächlich durch Werbung, die auf die einzelnen Nutzer der Medien zugeschnitten ist (sogenannte personalisierte Werbung). Grundlage dafür ist das Sammeln und Auswerten von Informationen, die im Zuge der Beobachtung der Mediennutzung erzeugt werden (sogenannte Nutzerdaten).
Weil die Unternehmenssitze und die wesentlichen technischen Infrastrukturen oft außerhalb Deutschlands und der EU betrieben werden, wird seit einiger Zeit darüber diskutiert, wie sie auf die Einhaltung der hier geltenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet werden können und wie die Gesetze möglicherweise angepasst werden müssen.
Thüringer Staatskanzlei/Medienpolitik: https://thueringen.de/staatskanzlei/medienpolitik/.
Thüringer Landesmediengesetz: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-MedienGTH2014rahmen.
Thüringer Pressegesetz: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-PresseGTHrahmen.
Thüringer Landesmedienanstalt: https://www.tlm.de/.
Gerd Schneider/Christiane Toyka-Seid: Vierte Gewalt. Abgerufen am 15.01.2026 unter https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-junge-politik-lexikon/321342/vierte-gewalt/.
Dr. Hagen Schözel ist Politikwissenschaftler und lehrt an der Universität Erfurt.
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