Demokratie heißt, dass ein Volk sich selbst regiert. Sie wird von der Herrschaft eines Einzelnen oder einer herausgehobenen Gruppe über ein Volk unterschieden. Demokratie entstand vor fast 2.500 Jahren in antiken griechischen Stadtstaaten. Damals versammelten sich die Bürger auf einem zentralen Platz und diskutierten und entschieden über ihre gemeinsamen Angelegenheiten.
In modernen Demokratien, wie in Thüringen, finden Diskussion und Entscheidung über gemeinsame Angelegenheiten durch Vertreter des Volkes, seine Repräsentanten, statt. Die Bürger selbst wählen in einer Demokratie ihre Repräsentanten, die an ihrer Stelle die gemeinsamen Angelegenheiten regeln. Das wird indirekte oder repräsentative Demokratie genannt.
Direkte Demokratie wird als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie gesehen. Bürger sollen selbst an der Gesetzgebung mitwirken und über politische Entscheidungen abstimmen. Die Verfassung des Freistaats Thüringen wurde durch einen Volksentscheid am 16. Oktober 1994 bestätigt.
Wie funktioniert direkte Demokratie in Thüringen
In Thüringen ergänzt direkte Demokratie die Arbeit des Thüringer Landtages. Sie kann in drei verschiedenen Formen stattfinden:
Als Bürgerantrag können die Bürger ihre Themen direkt in die Arbeit des Landtags einbringen. Es können auch eigene Gesetzesentwürfe durch Bürger eingebracht werden. Ein Bürgerantrag wird schriftlich vorgelegt und benötigt die Unterschriften von mindestens 50.000 stimmberechtigten Bürgern. Erfüllt ein Antrag die nötigen Zulassungsvoraussetzungen, dann müssen die Abgeordneten des Landtags innerhalb von vier Monaten abschließend darüber beraten.
Als Volksbegehren können ausgearbeitete und begründete Gesetzesentwürfe durch die Bürger in den Landtag eingebracht werden. Sie stoßen direkt eine Gesetzgebung an. Dafür müssen zuerst 5.000 stimmberechtigte Bürger Thüringens mit ihren Unterschriften das Volksbegehren unterstützen. Daraufhin prüft der Landtagspräsident seine Zulassung. In einem zweiten Schritt müssen dann die Bürger ihre Unterstützung bekunden, also dafür unterschreiben. Leisten mindesten acht beziehungsweise zehn Prozent aller Stimmberechtigten (je nach Sammlungsverfahren) ihre Unterschrift, dann ist das Volksbegehren zustande gekommen. Der Landtag muss dann innerhalb von sechs Monaten den begehrten Gesetzentwurf abschließend behandeln, das heißt er beschließt das Gesetz oder er kann es ablehnen. Falls der Landtag das Gesetz ablehnt, kommt es zu einem Volksentscheid.
In einem Volksentscheid entscheiden die Bürger direkt darüber, ob ein Gesetz in Kraft tritt. Entweder steht dabei nur der Gesetzentwurf zur Abstimmung, der vorher in einem Volksbegehren eingebracht aber vom Landtag abgelehnt wurde. Oder neben diesem Entwurf steht ein zweiter Gesetzesentwurf, den der Landtag als Alternative gegen den Antrag aus dem Volksbegehren mit zur Abstimmung stellt. Damit ein Gesetz per Volksentscheid beschlossen wird, müssen zwei Abstimmungshürden überwunden werden: Dem Entwurf muss die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustimmen. Und diese Mehrheit muss mindestens ein Viertel aller stimmberechtigten Bürger umfassen.
Warum gibt es direkte Demokratie?
Es gibt verschiedene Gründe, warum direkte Demokratie gut sein kann:
Interessenvertretung und veränderte Entscheidungen: Über eine Mitbestimmung können die Themen der Bürger direkt eingebracht werden. Das kann politische Entscheidungen im Sinne der Bürger verändern.
Verantwortungsbewusstsein und Vertrauen: Bürger übernehmen durch die Mitbestimmung selbst die Verantwortung für politische Entscheidungen. Das kann dazu beitragen, ihr Vertrauen in das Handeln staatlicher Institutionen zu stärken.
Stärkung der Bürger und der Demokratie: In der Auseinandersetzung mit den Themen und Formen der Mitbestimmung lernen die Bürger, wie ihre Demokratie in der Praxis funktioniert. Die Demokratie kann so gestärkt werden.
Und was wird an direkter Demokratie kritisiert?
Direkte Demokratie wird auch kritisiert:
Mangelnde Qualität: Sachthemen sind häufig kompliziert und betreffen verschiedene Interessen in der Gesellschaft. Bürger kennen Themen nicht so gut und bedenken die Folgen nicht so gut, wie gewählte Abgeordnete, die sich beruflich damit beschäftigen. Die Rechte und der Schutz von Minderheiten könnten in Gefahr geraten.
Populismus und Lobbyismus: Direkte Demokratie erfordert öffentliche Kommunikation. Populistische Kampagnen und Werbung durch finanzstarken Lobbyismus können Abstimmungen stark beeinflussen.
Schwächung des Parlaments und Überlastung der Bürger: Direkte Demokratie kann die Arbeit der gewählten Vertreter erschweren oder ihre Entscheidungen untergraben. Häufige Abstimmungen können auch die Bürger überlasten.