Die Auflösung des Landes Thüringen ab 1949
Länder ohne Macht?
Gründung der DDR am 7.10.1949 in Berlin
Mit der Gründung der „Deutschen Demokratischen Republik“ am 7. Oktober 1949 wurde Thüringen Teil des auf dem Boden der Sowjetischen Besatzungszone entstandenen deutschen Staats. Laut dessen erster Verfassung galten die fünf schon seit 1945 bestehenden Länder mit ihren Landtagen und Landesregierungen als wichtige Organe der DDR. Sie waren jedoch von vornherein der Volkskammer, der neuen gesamtstaatlichen Volksvertretung, und den zentralen Institutionen der Regierung nachgeordnet. Tatsächlich machten die Länder nach 1949 selbst von ihren geringen Mitwirkungsmöglichkeiten kaum Gebrauch. Durch das „Gesetz über die Reform des öffentlichen Haushaltswesens“ verloren sie bereits Ende 1950 die Verfügungsgewalt über ihre Finanzen und damit weitgehend ihre Eigenständigkeit.
Abschaffung der Länder – „Aufbau des Sozialismus“
II. Parteikonferenz der SED 1952 in Berlin
Die Abschaffung der Länder in der DDR vollzog sich in scheinbar verfassungsgemäßen Formen. Sie wurde von den Machthabern sogar als Verbesserung der demokratischen Strukturen und der Bürgernähe ausgegeben. In Wahrheit diente sie jedoch dem Ausbau des diktatorischen Regierungssystems. Daher wurde sie – zunächst geheim – allein von der „Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands“ (SED) organisiert. Es war das oberste Gremium dieser Partei, das Politbüro, das im April 1952 die Bildung von 14 Bezirken mit Bezirkstagen als Volksvertretungen und Räten als Verwaltungsorganen beschloss. Eine zentrale Regierungskommission sowie ein von der SED gestelltes Organisationskomitee, beide geleitet von dem Thüringer Ministerpräsidenten und SED-Funktionär Werner Eggerath, schufen danach die formalen Voraussetzungen für die Verwirklichung der Neuordnung. Am 10. Juli 1952 verkündete Otto Grotewohl, der damalige Ministerpräsident der DDR, die Verwaltungsreform auf der 2. Parteikonferenz der SED öffentlich als Teil eines umfassenden Programms zum planmäßigen „Aufbau des Sozialismus“. Die Volkskammer und die Länderkammer verabschiedeten kurz darauf ein entsprechendes Gesetz. Danach beschlossen auch die Landtage der fünf Länder jeweils für sich die notwendigen Landesgesetze und damit zugleich ihre faktische Selbstauflösung.
Kleinstaaterei im Sinne der SED
Statt des Landes Thüringen bestanden nun im Süden der DDR die drei Bezirke Erfurt, Gera und Suhl. Am 1. August 1952 kamen dort jeweils die Bezirkstage als die neuen Volksvertretungen zusammen und bestätigten die vom SED-Parteiapparat vorbestimmten Räte. Deren Vorsitzende waren sowohl den Bezirkstagen als auch dem Ministerrat der DDR verantwortlich. Ebenso waren die Verwaltungsabteilungen der Räte nicht nur der Ratsleitung unterstellt, sondern auch den Fachministerien der DDR-Regierung. Darüber hinaus unterlag das überwiegend der SED angehörende Personal auch noch der Parteidisziplin, die von den mächtigen Ersten Sekretären der SED-Bezirksleitungen jederzeit durchgesetzt werden konnte. Diese Mehrfachunterstellung setzte sich bis in die kleinsten Verwaltungseinheiten fort. Auf diese Weise sicherten sich die Spitzenfunktionäre im Machtzentrum der DDR unmittelbare Eingriffsmöglichkeiten bis auf die unterste Ebene. Dies war der eigentliche Zweck der Abschaffung der Länder.
In der Verfassung blieben jedoch die Länder und die von ihnen gebildete Länderkammer zunächst noch unangetastet. Auch die Länderverfassungen wurden nicht aufgehoben. Es sollte damals nicht der Eindruck entstehen, die DDR erschwere eine Wiedervereinigung mit der Bundesrepublik, die ihrerseits aus Ländern bestand und mit dem Bundesrat über eine Vertretung ihrer Länder verfügte. Erst Ende 1958 gab die SED solche Rücksichten auf und ließ die Volkskammer das „Gesetz über die Auflösung der Länderkammer“ beschließen. Mit der neuen Verfassung von 1968 verschwanden auch die letzten Bezugnahmen auf die Länder. Im Lebensgefühl vieler Menschen, gerade in Thüringen, blieben sie jedoch lebendig.
Best, Heinrich/Mestrup, Heinz: Die Die Ersten und Zweiten Sekretäre der SED. Machtstrukturen und Herrschaftspraxis in den thüringischen Bezirken der DDR, Weimar 2003.
Mestrup, Dr. Heinz: Zur Geschichte des Bezirkes Erfurt 1952-1990 (= Thüringen, Blätter zur Landeskunde, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung), Erfurt 2004.
Mestrup, Dr. Heinz: Zur Geschichte des Bezirkes Gera 1952-1990 (= Thüringen, Blätter zur Landeskunde, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung), Erfurt 2004.
Mestrup, Dr. Heinz: Zur Geschichte des Bezirkes Suhl. (= Thüringen, Blätter zur Landeskunde, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung), Erfurt 2004.
Post, Bernhard/Wohl, Volker: Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920-1995, Weimar 1999.
Schroeder, Klaus: Der SED-Staat. Geschichte und Strukturen der DDR 1949-1990. Dritte Auflage, Göttingen 2013.
Steiner, André: Von Plan zu Plan. Eine Wirtschaftsgeschichte der DDR, München 2004.
Dr. Daniel Kosthorst ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland im Zeitgeschichtlichen Forum Leipzig. Er war Leiter bzw. Mitwirkender zahlreicher Ausstellungsprojekte, darunter der Dauerausstellung „Unsere Geschichte. Diktatur und Demokratie nach 1945“.