Der Thüringer Landtag: Was die Vertretung ausmacht und wie sie arbeitet
Was ist der Thüringer Landtag?
Der Thüringer Landtag ist das Parlament des Freistaats Thüringen. Er ist die gewählte Volksvertretung des Landes. In ihm versammeln sich die Abgeordneten des Landtags, die in Wahlen durch die Bürgerinnen und Bürger Thüringens bestimmt werden. Der Landtag wird in der Verfassung des Freistaats Thüringen (in Artikel 48) als „das vom Volk gewählte oberste Organ der demokratischen Willensbildung“ bezeichnet. Alle Abgeordneten werden für die begrenzte Zeit einer Legislaturperiode gewählt. Neuwahlen finden regelmäßig alle fünf Jahre statt.
Wer gehört zum Landtag?
Olaf Kosinsky
Abhängig von den Wahlergebnissen als Ausdruck des Willens der Bürgerinnen und Bürger ziehen 88 Abgeordnete in den Thüringer Landtag ein. Häufig sind diese Abgeordneten Berufspolitiker, die mit politischen Parteien verbunden sind. Die Wahl der Abgeordneten erfolgt entweder direkt als persönliche Wahl in einem der 44 Wahlkreise, in die das Land unterteilt wird. Oder sie erfolgt indirekt über die Landeslisten von Parteien, die sich um Mandate bewerben. Die Anzahl der Stimmen, die eine Partei im ganzen Land Thüringen gewinnt, entscheidet darüber, wieviele Abgeordnete sie im Landtag stellt.
Was macht der Thüringer Landtag?
Der Landtag hat drei wesentliche Aufgaben: Er beschließt die Gesetze des Freistaats Thüringen. Er wählt den Thüringer Ministerpräsidenten. Und er kontrolliert die Arbeit der Landesregierung.
Die Abgeordneten des Landtags sind in der Ausübung ihres Mandats frei, das heißt, sie sind beim Erfüllen ihrer Aufgabe nicht an Aufträge und Anweisungen gebunden, sondern nur ihrem eigenen Gewissen verantwortlich. Nach der Verfassung des Freistaats Thüringen (Artikel 53) sollen sie sich dabei als „Vertreter aller Bürger“ Thüringens verstehen, also im Sinne des gesamten Volkes handeln und am Gemeinwohl orientieren.
Die freien Abgeordneten erfüllen die Aufgaben des Landtags gemeinsam. Dafür bilden sie Gruppen, die Fraktionen des Landtags, und arbeiten zusammen. Seit der letzten Landtagswahl im September 2024 sind im Landtag die Fraktionen der Parteien CDU, BSW, SPD, AfD und Die Linke vertreten. Die Fraktionen von CDU, BSW und SPD bilden derzeit gemeinsam die Regierungsfraktionen, das heißt sie haben den Ministerpräsidenten gewählt und verabschieden gemeinsam die Gesetze, die die Landesregierung umsetzen soll. Die Fraktionen von AfD und Linke bilden die Opposition, das heißt sie tragen die Regierung nicht mit, sondern sie vertreten Minderheiten der Thüringer Bevölkerung, indem sie andere Themen und andere Meinungen in die Diskussionen des Landtags einbringen. Zu den wichtigen Themen der Landespolitik gehören die Haushalts- und Finanzpolitik, die Entwicklung von Land und Kommunen, die Bildungs- und Wissenschaftspolitik, die Innere Sicherheit und das Rechtswesen, die Wirtschafts-, die Arbeitsmarkt- und die Sozialpolitik sowie die Umwelt- und die Landwirtschaftspolitik. Es gibt noch weitere Themen, mit denen sich der Landtag beschäftigt.
Wie arbeitet der Landtag?
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Die Arbeit des Landtags findet in zwei verschiedenen Formen statt, in den Ausschüssen des Landtags und im Plenum, der Versammlung des gesamten Parlaments. Die Ausschüsse sind thematische Arbeitsgruppen. Die Fraktionen entsenden jeweils eine Auswahl an Abgeordneten, die sich in den Ausschüssen mit den jeweiligen Fachthemen befassen, Gesetzesvorlagen erarbeiten und die Arbeit der Landesregierung diskutieren. Die Anzahl der entsandten Abgeordneten muss die Größe der Fraktionen widerspiegeln. Die Arbeit in den Ausschüssen findet in der Regel nicht öffentlich statt. Im Plenum versammelt sich alle Abgeordneten des Landtags zu regelmäßigen öffentlichen Versammlungen. Hier werden die Themen und die Gesetzesvorlagen öffentlich diskutiert, und es werden Entscheidungen getroffen, zum Beispiel Gesetze verabschiedet oder eine Person in das Ministerpräsidentenamt gewählt. Für solche Beschlüsse und Wahlen müssen Mehrheiten organisiert werden, wofür sich die Abgeordneten in und zwischen den (Regierungs-)Fraktionen auf gemeinsame Abstimmungen verständigen. Um die Arbeit des Landtags zu leiten und zu organisieren, wählt der Landtag einen Präsidenten des Landtags sowie weitere Mitglieder des Präsidiums und er gibt sich eine Geschäftsordnung.
Wie können wir Bürgerinnen und Bürger mitarbeiten?
Alle Bürgerinnen und Bürger Thüringens können selbst Themenvorschläge in die Arbeit des Parlaments einbringen, entweder indirekt über Anfragen an einzelne Abgeordnete oder direkt über Petitionen an den ganzen Landtag. Über ein Online-Diskussionsforum des Landtags können wir die Themen auch selbst mitdiskutieren.