Nach dem Ersten Weltkrieg kämpfte Thüringen um seine Zukunft: Einheit oder Eigenständigkeit? Der Weg von revolutionären Debatten bis zur Gründung des Landes Thüringen 1920 war voller politischer Herausforderungen und spannender Wendungen.
Was für ein Thüringen in welcher Republik?
Während in Weimar 1919 die Deutsche Nationalversammlung tagte und die erste deutsche Demokratie aus der Taufe hob, wurde zeitgleich um den Zuschnitt und die Zukunft Thüringens gerungen. Der „Thüringer Kleinstaatenjammer“ war schon lange ein Politikum, auch schon vor der gleichnamigen Schrift des Meininger Sozialdemokraten Arthur Hofmann von 1906. Auch im Krieg war ein Zusammenschluss immer wieder Thema. Mit den Abdankungen der Fürsten war dafür der Weg nun frei.
Zunächst wurden die Debatten vor dem Hintergrund der revolutionären Ereignisse in ganz Deutschland geführt: Sehr viele Sozialdemokraten (aber auch manche Linksliberale) dachten nicht nur an das kleine Thüringen, sondern an Deutschland insgesamt, dessen Zukunft sie sich nicht als föderale, sondern als unitarische Republik (ähnlich wie in Frankreich) ausmalten. Im Dezember 1918 stimmten Vertreter der Arbeiter- und Soldatenräte im neuen Reichstagswahlkreis Thüringen für die Schaffung eine „Provinz Thüringen als Teil der Einheitsrepublik Deutschland“.
Diese Idee wurde jedoch sehr schnell von den politischen Realitäten eingeholt, vor allem durch die demokratischen Wahlen in allen deutschen Ländern und demokratische Verfassungsgebung dort. Was von dieser Idee im Jahr 1919 übrig blieb, war die Option eines „Groß-Thüringen“, also der Bildung eines Landes unter Einschluss der verschiedenen preußischen Gebiete, unter anderem Erfurt und Umgebung.
Vom Gemeinschaftsvertrag zum Land Thüringen
Nach der Bildung der einzelnen Thüringer Freistaaten lag der Ball zunächst bei den dortigen Landtagen und Regierungen, die nun auf den Zusammenschluss hinarbeiteten. Einen wertvollen Schritt dahin unternahmen schon im Februar 1919 die beiden ehemaligen Fürstentümer Reuß, die direkt nach den beiden Landtagswahlen einen gemeinsamen Volksstaat Reuß bildeten. Damit war eine Blaupause gefunden, wie der Zusammenschluss auch für die übrigen Freistaaten angedacht war: gleichberechtigt und demokratisch legitimiert.
Die Grundlage dafür bildete ein „Gemeinschaftsvertrag über den Zusammenschluss der thüringischen Staaten“, der bis April 1919 erarbeitet wurde. In allen Freistaaten folgten rege Diskussionen über den Beitritt oder die Option, sich einem der größeren Nachbarn (Preußen, Sachsen, Bayern) anzuschließen. Sehr umstritten war der Beitritt etwa in Altenburg, als immer deutlicher wurde, dass Preußen zu Gebietsabtretungen an ein Land Thüringen nicht bereit war. Nun kamen Zweifel an der „kleinthüringischen Lösung“ auf. Trotz dieser Bedenken stimmte der Landtag in Altenburg wie die meisten anderen Landtage auch im Juni 1919 für den Beitritt.
Anders in Coburg: Zunächst sagte sich der südliche Teil des ehemaligen Herzogtums im April 1919 vom Gothaer Teil los und bildete einen eigenen „Freistaat“. In einer Volksabstimmung am 30. November 1919 votierten die Bürgerinnen und Bürger schließlich gegen den Beitritt zum Thüringer Gemeinschaftsvertrag und für das Aufgehen im Freistaat Bayern. Es war die erste regionale Volksabstimmung auf Basis der in Weimar beschlossenen Reichsverfassung. Zugleich blieb Preußen dabei: es trat keine Gebiete an das entstehende Land Thüringen ab. Erfurt, Sömmerda, Mühl- und Nordhausen, Heiligenstadt, Suhl und viele weitere Orte verblieben beim größten Land der Weimarer Republik.
Besonders lang ließ sich schließlich Meiningen bitten und rang den übrigen Staaten weitgehende Zugeständnisse ab. Damit waren am 4. Januar 1920 die Beitrittsbekundungen der nunmehr sieben Freistaaten beisammen. Im April 1920 gab die nach Berlin zurückgekehrte Nationalversammlung ihre Zustimmung zu dieser demokratischen Neugliederung, und am 1. Mai 1920 trat der Vertrag in Kraft: das Land Thüringen war als Demokratie geboren. Es blieb die einzige substanzielle demokratische Neugliederung in der Weimarer Republik.
Eduard Rosenthals Verfassung für Thüringen
Wie alle Länder der ersten deutschen Demokratie erhielt auch ihr jüngstes Land eine demokratische Verfassung. Als ihr ‚Vater‘ gilt der Jenaer deutsch-jüdische Rechtswissenschaftler und liberale Politiker Eduard Rosenthal. Er hatte schon die vorläufige Verfassung für den Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach im Jahr 1919 erarbeitet, die zugleich auch als Ausgangspunkt für die Verfassung des Landes Thüringen diente. Artikel 1 bringt das demokratische Selbstverständnis des Landes auf den Punkt: „Das Land Thüringen ist ein Freistaat und ein Glied des Deutschen Reiches.“
Auch sonst atmet die Verfassung den Geist des demokratischen Aufbruchs und einer liberalen, parlamentarischen Demokratie. Zu diesem Aufbruch gehören auch Bestimmungen über Volksbegehren und Volksentscheid, die in alle Landesverfassungen 1919/20 aufgenommen wurden. Hauptstadt des Landes Thüringen wurde Weimar, und als Wappen setzten sich sieben silberne Sterne auf rotem Grund durch, je ein Stern für jeden Gründungsstaat des Landes. In einigen Übergangsbestimmungen und der Arbeitsweise der Regierung blieb der Zusammenschluss erkennbar: Die Regierung war ein „Staatsministerium“ gleichberechtigter Minister (zunächst aus allen Gründungsstaaten). Der „leitende Staatsminister“ vertrat das Land zwar nach außen, hatte aber keine ‚Richtlinienkompetenz‘ wie ein Ministerpräsident. Der Aufbau der Landesverwaltung kam schließlich 1922 mit einer Gebietsreform zum Abschluss, die das Land in 16 Land- und 9 Stadtkreise gliederte.
Literatur der Landeszentrale für politische Bildung:
Steffen Raßloff: Der Freistaat Thüringen 1920–2020. Erfurt 2020.
Christian Faludi/Manuel Schwarz: Umbruch 1919. Thüringen zwischen Revolution und Landesgründung, Erfurt 2019.
weiterführende Literatur:
Christian Faludi: Die Gründung des Landes Thüringen 1918 bis 1920, in: Andreas Braune/Michael Dreyer (Hrsg.): Föderalismus in der Weimarer Republik. Bollwerk oder Untergrabung der Demokratie? Stuttgart 2026 (in Vorbereitung).
Michael Grisko (Hrsg.): Moderne und Provinz. Weimarer Republik in Thüringen 1918-1933. Halle (Saale) 2022.
Timo Leimbach: Krisenland Thüringen? – Erfolgsgeschichte Thüringen! Zwei Lesarten 1920–1933, in: Andreas Braune/Michael Dreyer (Hrsg.): Föderalismus in der Weimarer Republik. Bollwerk oder Untergrabung der Demokratie? Stuttgart 2026 (in Vorbereitung).
Dr. Andreas Braune ist Politikwissenschaftler, Historiker und politischer Bildner. Er war Co-Leiter der Forschungsstelle Weimarer Republik sowie wissenschaftlicher Berater und Co-Kurator im Haus der Weimarer Republik: Forum für Demokratie.